Altgeräte-Rücknahme
Entsorgungshinweise
Das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ (ElektroG) verpflichtet Vertreiber i.S.d. ElektroG und Sie als Endnutzer zu einem verantwortungsvollen Umgang mit nicht mehr benötigten Elektro- und Elektronikgeräten.
Getrennte Entsorgung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die mit dem nachfolgend abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne markiert sind, dürfen Sie nicht über den Hausmüll entsorgen.
Sie sind verpflichtet, derartig gekennzeichnete Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die Abgabe derartiger Geräte kann bei einem lokalen Wertstoff- oder Recyclinghof erfolgen. Rücknahmestellen sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet:

Hier können Sie Ihre nächstgelegene Entsorgungs-Möglichkeit finden: https://www.interseroh.de/leistungen/recycling/elektroaltgeraete/weee-annahmestellen/
Rücknahme von Altgeräten
Allgemeines
Wir sind als Vertreiber i.S.d. ElektroG verpflichtet, Elektro- und Elektronikgeräte, die Sie nicht mehr benötigen und daher entsorgen möchten („Altgeräte“), nach den folgenden Maßgaben unentgeltlich zurückzunehmen:
- Eine Rücknahme Ihres Altgeräts erfolgt zum einen dann, wenn Sie ein neues, typgleiches Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt wie das neue Gerät, erwerben(Beispiel: Sie kaufen eine neue Waschmaschine und können dafür Ihre alte Waschmaschine abgeben).
- Unabhängig vom Kauf eines neuen Produktes, sind Vertreiber verpflichtet, Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, zurückzunehmen, wobei die Zahl der zurückzugebenden Geräte pro Geräteart auf drei Geräte beschränkt ist.
Rücknahme von Altgeräten der Kategorien 1, 2 und 4 i.S.d. § 2 ElektroG im Fernabsatz
Für bestimmte Gerätekategorien beim Kauf eines neuen Geräts können Sie die Rücknahme und Entsorgung eines typgleichen Altgerätes, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt wie das neue Gerät, beauftragen. Diesen Service können Sie in unserem Online-Shop im Warenkorb oder im letzten Bestellschritt nach Eingabe der Lieferadresse auswählen, sofern für das jeweilige Gerät diese Art der Geräterücknahme gesetzlich vorgesehen ist. Dies ist nur für Altgeräte der nachfolgenden Kategorien der Fall:
- Wärmeüberträger,
- Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten,
- Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Großgeräte)
In Einzelnen gilt hierbei folgendes:
Großgeräte, die per Spedition geliefert werden
Sofern ein Neugerät aufgrund seiner Abmessungen oder Gewichts nicht per Paketdienst versendbar ist, beauftragen entweder eine Spedition mit der Auslieferung oder wir liefern Ihnen Ihr neues Gerät selbst. Dabei wird auf Wunsch ein typgleiches Altgerät kostenlos mitgenommen und danach fachgerecht entsorgt. Sie müssen diesen Wunsch im Bestellprozess durch Ankreuzen der Option „Altgerätemitnahme“ im Warenkorb oder im letzten Bestellschritt nach Eingabe der Lieferadresse mitteilen.
Das Altgerät muss zum Zeitpunkt und am Ort der Anlieferung des Neugerätes zur Rückgabe bereitstehen. Es muss frei zugänglich und vom Strom- und Wasseranschluss getrennt sein. Einbaugeräte müssen ausgebaut sein. Das Gerät darf keine Flüssigkeiten verlieren (Kühl- und Gefriergeräte abtauen, bei Waschmaschinen Zulaufschläuche und Flusensieb entfernen), Anbauteile wie Schläuche, Kabel etc. müssen transportsicher angebracht sein. Zerstörungsfrei entnehmbare Batterien, Akkus und Lampen müssen dem Altgerät entnommen sein.
Geräte, die per Paketdienst geliefert werden
Sofern es sich beim Neugerät um ein Produkt handelt, das per Paketdienst oder Kurierdienst versendet wird, kann aus logistischen Gründen die Rücknahme nicht direkt mit der Anlieferung verbunden werden. Sofern Sie eine Rücknahme eines typgleichen Altgerätes im Bestellprozess beauftragen, organisieren wir eine Abholung durch einen Paketdienst.
Bitte beachten Sie, dass dabei kein Wunsch-Datum vereinbart werden kann. Am Tag der Abholung, den wir Ihnen nach Abstimmung mit dem Paketdienst bekannt geben, muss das Altgerät in einem Zeitfenster von 08:00-20:00 Uhr zur Übergabe bereitstehen. Zerstörungsfrei entnehmbare Batterien, Akkus und Lampen müssen dem Altgerät entnommen sein. Es muss transportsicher verpackt sein und die Sendung darf in Abmessungen und Gewicht die Maximalwerte eines Paketes nicht übersteigen.
Rücknahme von Altgeräten der Kategorien 3, 5 und 6 i.S.d. § 2 ElektroG
Für Geräte der Kategorien 3, 5 und 6 (z.B. IT-Geräte, Kleingeräte, kleine Photovoltaikmodule) stehen geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu Ihnen bereit. Hier können Sie Ihre nächstgelegene Entsorgungs-Möglichkeit finden: https://www.interseroh.de/leistungen/recycling/elektroaltgeraete/weee-annahmestellen/
Ausbau von Batterien und Akkus, Löschen personenbezogener Daten
Batterien oder Akkus, die nicht fest verbaut (also den Geräten entnehmbar sind), sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, müssen vor der Rückgabe getrennt werden. ACHTUNG! Beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien besteht erhöhtes Brandrisiko. Bitte behandeln Sie diese daher stets mit besonderer Sorgfalt.
Bitte löschen Sie außerdem etwaig auf Ihrem Altgerät gespeicherte personenbezogene Daten vor der Abgabe Ihres Altgeräts. Für die Löschung eventueller personenbezogener Daten auf dem Altgerät sind Sie selbst verantwortlich.